Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 legt schon Schutzmaßnahmen in Friedenszeiten fest, welche durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit Unterstützung der Bundesländer umgesetzt werden. Eine zentrale Maßnahme ist die Bundessicherungsverfilmung von Dokumenten.